Finanzbuchhaltung*
Aufbereitung der Unterlagen
- Sortieren und Ordnen von Buchungsunterlagen
- Bei Bedarf Abholung und Lieferung der Belege bzw. Auswertungen im näheren Umkreis
- Prüfung der Buchungsunterlagen auf Vollständigkeit
- Aufarbeitung von Rückständen
- Kaufmännische Organisation
Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle
- Verbuchung in Standardkontenrahmen
- Buchung nach vorgegebenen Kostenstellen
- Verbuchung Banken, Kassen, Eingangs- und Ausgangsrechnungen
- Anlagenbuchführung *)
Offene Postenverwaltung
- Übersicht der aktuellen Verbindlichkeiten / Forderungen
- Kaufm. Mahnwesen
Berichte und Auswertungen
- Übersichtliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Erstellung der Summen- und Saldenliste
- Datentransfer DATEV-Format (z.B. an Ihren Steuerberater)
- Streng vertrauliche Behandlung Ihrer Daten
- Kommunikation mit Banken sowie Behörden
- Existenzgründungsplanung
- Archivierung
Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten in Abstimmung mit dem zuständigen (Ihrem) Steuerberater.
Selbstverständlich bleibt Ihr Steuerberater Ihr Ansprechpartner in allen steuerlichen Angelegenheiten.
Die Übernahme Ihrer lfd. Finanzbuchhaltung* ist jederzeit möglich!
*Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst ausschließlich das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung im Sinne des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.